Anwalt für
Verkehrsunfallrecht in Leipzig

Im Verkehrsunfallrecht geht es im Wesentlichen um die Schadensregulierung, die vollumfänglich und schnell erfolgen soll. Als Rechtsanwalt für das Verkehrsunfallrecht geht es nicht nur darum, die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung zu führen, sondern die Sorge zu tragen, dass der Mandant all das erhält, was ihm zusteht.

Das ist neben der Schadenssumme auch ein Ausgleich für den Wertverlust.

Inwiefern Ansprüche bestehen, richtet sich danach, wer den Unfall verursacht hat.

Verkehrsunfall durch
Unfallgegner verursacht

Wenn der Unfallgegner verantwortlich ist für den Unfall, dann gilt der Grundsatz, dass seine Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden ersetzt. Das umfasst neben den Schadenskosten auch Wertminderung und Mietfahrzeug, aber auch all jene Kosten, die hierdurch verursacht wurden. Besonders wichtig wird es, wenn Personenschäden entstanden sind.

Verkehrsunfall wurde selbst verursacht

Wenn ein Schaden selbst verursacht wurde, kann dies mit der Kaskoversicherung abgerechnet werden. Möglicherweise wird es in diesem Schritt zu Problemen kommen aufgrund von Fahrlässigkeit (§ 61 VVG), allerdings obliegt die Bewertung dessen nicht der Versicherung. Wir können dagegen vorgehen, wenn der Versicherer sich weigert, die Kosten zu übernehmen.

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